FFVAV. Und jetzt?
Mit der FFVAV treten weitreichende Veränderungen für Versorger in Kraft. Messeinrichtungen müssen bis 2026 fernauslesbar und interoperabel sein.
Viele Unternehmen unterschätzen jedoch den Aufwand, welcher sich aus der Verpflichtung zur Informationsweitergabe ergibt. Abrechnungsinformationen fallen künftig deutlich umfangreicher aus. Die erforderliche Flexibilität, welche sich aus der Verpflichtung zur Weitergabe der Verbrauchsdaten z.B. an Energiedienstleister ergibt, wird häufig unterschätzt.
FFVAV mit NAO erfüllen
damit sich Versorger wieder auf das Wesentliche konzentrieren können
NAO für Ihr Netz
NAO speichert, verarbeitet und liefert die Zählerdaten FFVAV-konform an Ihre Wärmekunden.
Mit NAO das Potenzial der FFVAV heben
Nutzen Sie regulatorische Anforderungen, um die Effizienz Ihres Wärmenetzes zu steigern und mit Kunden zu interagieren
Zählerdaten auswerten
Daten, die auf Grund der FFVAV erhoben werden, sind für Wärmeversorger von großem Nutzen.
Zählerdaten sind der Schlüssel, um die Performance Ihrer Wärmenetze dauerhaft zu steigern. Mit den NAO Benchmarks erstellen Sie individuelle Kennzahlen und werten tausende Hausstationen automatisch aus.
Rücklauftemperaturen absenken
Wärmeverluste minimieren
Fehler erkennen, bevor sie entstehen
Maximale Versorgungssicherheit bei effizienter Fahrweise
Was die FFVAV konkret fordert
§ 3 Messung des Verbrauchs von Fernwärme und Fernkälte
- bis 31.12.2026 müssen alle Zähler umgerüstet werden
- Fernauslesbarkeit ist verpflichtend
§ 4 Abrechnung, Abrechnungsinformationen, Verbrauchsinformationen
- Ab dem 1. Januar 2022 müssen Abrechnungsinformationen monatlich bereitgestellt werden, wenn fernauslesbare Messeinrichtungen verbaut wurden.
§ 5 Inhalt und Transparenz der Abrechnungen
- Versorger müssen Kund:innen die tatsächlich geltenden Preise und Verbräuche mitteilen
- Informationen über den Energiemix weitergeben
- Treibhausgasemissionen die dem Energiemix zu Grunde liegen, angeben
- Vergleich des witterungsbereinigten Verbrauchs der Kund:in zum Vorjahreszeitraum in grafischer Form
- Vergleich mit einem normierten oder ermittelten Durchschnittskund:innen
- Auf Kundenwunsch müssen Versorger Abrechnungsinformationen und historische Verbrauchsdaten, Energiedienstleistern zur Verfügung stellen